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Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Bundestag angekommen

BundestagAuf der Zielgeraden: Die Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), aus der Feder des Bundeswirtschaftsministeriums ist dem Bundestag zur Beschlussfassung überwiesen worden.

Entsprechend § 92 der Geschäftsordnung des Bundestags (“Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundestages bedürfen”) ist die VergRModVO (BT-Drs. 18/7318 [1]) zunächst an die zuständigen Ausschüsse übermittelt worden. Diese sind:

– Ausschuss für Wirtschaft und Energie (federführend),
– Ausschuss für Arbeit und Soziales,
– Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung,
– Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz,
– Ausschuss für Tourismus, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
– Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur,
– Innenausschuss,
– und der Verteidigungsausschuss.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll nun dem Bundestag bis zum spätestens 24. Februar seinen Bericht vorlegen.

Hinweis: Gerne möchten wir Sie auf unser Seminar „Die wichtigsten vergaberechtlichen Neuerungen 2016“ mit Hans-Peter Müller vom Bundeswirtschaftsministerium hinweisen. Zu Programm & Anmeldung [2]

Quelle: Vergabeblog.de

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