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FAQ zur e-Vergabe

Das die e-Vergabe früher oder später kommt, ist seit Jahren Gewissheit. Weil aber wohl eher später, hatten sich die Wenigsten damit beschäftigt.

Die Tage des papiergestützten Vergabeverfahrens sind mit der Vergaberechtsreform 2016 aber endgültig gezählt. Diese setzt die neuen EU-Vergaberichtlinien zur verpflichtenden elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren als Grundsatznorm im GWB um. Anlässlich dessen hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr eine FAQ-Liste erstellt, zu finden hier [1].

Da diese sicherlich nicht alle Fragen beantworten wird, möchten wir Sie an unsere Roadshow e-Vergabe des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Hamburg, Köln, Frankfurt und München erinnern. Hier werden wir Ihnen sowohl die rechtlichen Neuerungen als auch e-Vergabe-Systeme führender Anbieter im direkten Vergleich vorstellen. Weitere Informationen und Anmeldung [2].

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