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VK bestätigt SPNV-Vergabeentscheidung im Stuttgarter Netz 1

Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Entscheidung des Landes im Wettbewerb um den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Stuttgarter Netz 1 bestätigt. Demnach war die Vergabe an die Bahnunternehmen Go-Ahead und Abellio sowie der Ausschluss eines konkurrierenden Unternehmens wegen der Nichteinhaltung von Vergabekriterien rechtmäßig.

Dies teilte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) am 18. Februar 2016 in Stuttgart mit. Nach der Vergabeentscheidung vom 17. November 2015 sollen in dem in drei Lose unterteilten Netz 1 die zur niederländischen Abellio-Gruppe gehörende Abellio Rail Südwest GmbH den Zuschlag für das Los 1 und Go Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, die deutsche Tochter des britischen Unternehmens Go-Ahead, den Zuschlag für die Lose 2 und 3 zugeschlagen bekommen.

Bei dem Wettbewerbsverfahren hatten die Angebote aller sieben Bieter für das besonders lukrative Stuttgarter Netz 1 sehr eng beieinander gelegen. Die angebotenen Preise führten dazu, dass sich der Zuschussbedarf je Zugkilometer gegenüber dem Verkehrsvertrag von 2003 halbierte, für den das Land derzeit 11,69 Euro je Zugkilometer bezahlt.

Dies belegte nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann, dass der vom Land ausgeschriebene Wettbewerb zur Neuvergabe der SPNV-Leistungen in Baden-Württemberg der richtige und erfolgreiche Weg ist: „Damit erreichen wir eine deutliche Senkung der Kosten je Zugkilometer gegenüber dem von der Vorgängerregierung 2003 abgeschlossenen großen Verkehrsvertrag. Dies ermöglicht es uns, trotz des knappen Budgets die Leistungen und das Angebot für die Fahrgäste spürbar auszuweiten, zum Beispiel mit Stunden- und Halbstundentakten je nach Auslastung der Strecke. Neben zahlreichen weiteren Verbesserungen kommen in allen drei Losen des Stuttgarter Netzes barrierefreie und voll klimatisierte Neufahrzeuge zum Einsatz, die über ausreichende Fahrradmitnahmekapazitäten sowie über kostenloses WLAN verfügen.“

Ein Bieter musste wegen der Nichteinhaltung von Mindestkriterien vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Dabei ging es um die Kalkulation des Zuschussbedarfs im ersten Jahr nach Inbetriebnahme des Netzes sowie um weitere Kalkulationsschritte im eingereichten Angebot. Ein weiterer Bieter wurde ebenfalls wegen eines Verfahrensfehlers vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Minister Hermann erklärte: „Der Ausschluss des günstigsten Bieters in allen drei Losen war unumgänglich, da er zwingende Anforderungen an die Kalkulation, die für alle Bieter gelten, nicht eingehalten hat. Die klare Entscheidung der Vergabekammer zeigt, dass unsere sehr sorgfältig geprüfte und von verschiedenen Experten bestätigte Auffassung richtig ist.“

Der Beschluss der Vergabekammer kann binnen zwei Wochen beim Oberlandesgericht Karlsruhe angefochten werden. Dies wäre dann die letzte Instanz.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)

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