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Vergaberechtsreform: Bundestag stimmt Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zu

Kurz und bündig ging es am Montagabend im Bundestag zu. Um 20:19 Uhr stimmte der Bundestag dem Kabinettsbeschluss zur Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) auf Empfehlung des Ausschusses zu.

(Sollte Ihnen das Video nicht angezigt werden, finden Sie diese hier: Bundestag Plenarsitzung – TOP17) [1]

Der Kabinettsbeschluss der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Drucksache 18/7318, abzurufen über den Server des Bundestages, pfd. [2], Stand 20.01.2016)  wurde mit Beschluss vom 29.01.2016 (Drucksache 18/7417, abzurufen über den Server des Bundestages, pfd. [3]) an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Dieser teilte dem Bundestag nach abschließender Beratung und Anhörung der Sachverständigen (Vergabeblog.de vom 15/02/2016, Nr. 24908 [4])  nunmehr mit, dass der Bundestag  beschließen wolle, der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksachen 18/7318, 18/7417 Nr. 2 zuzustimmen (Drucksache  18/7693, abzurufen über den Server des Bundestages, pfd. [5]). Das Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses finden Sie hier (abzurufen über den Server des Bundestages, pdf. [6]).

Der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung muss nun vom Bundesrat zugestimmt werden.

Quelle: Bundestag.de

Hinweis: Gerne möchten wir Sie auf unser Seminar „Die wichtigsten vergaberechtlichen Neuerungen 2016“ mit Hans-Peter Müller vom Bundeswirtschaftsministerium hinweisen. Zu Programm & Anmeldung [7].

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