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Bundeskartellamt schließt Verfahren gegen Hersteller von Bahnschwellen ab

Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungsverfahren gegen Hersteller von Bahnschwellen aus Beton und Holz abgeschlossen und gegen einen Hersteller von Betonschwellen ein Bußgeld verhängt.

Die Verfahren wurden 2012 eingeleitet, nachdem sich im sogenannten Schienenverfahren (vgl. Pressemitteilungen vom 05.07.2012 [1] und 11.07.2013 [2]) Hinweise auf Absprachen ergeben hatten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass mehrere Hersteller von Betonschwellen untereinander Preise abgesprochen haben. Konkret ging es um die Vergabe der Rahmenverträge 2010/2011 der Deutschen Bahn AG für Weichenschwellen. Die Unternehmen haben sich im Vorfeld im Herbst 2009 untereinander über die Größenordnung der Preise für die Erstangebote abgestimmt.“

An dem Kartell beteiligt waren die Unternehmen Durtrack GmbH, Möllenhagen, voestalpine BWG GmbH, Butzbach, und Rail.One GmbH, Neumarkt. Gegen die Durtrack GmbH hat das Bundeskartellamt auf der Grundlage einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) ein Bußgeld in Höhe von 1,5 Mio. Euro verhängt. Den Unternehmen voestalpine BWG GmbH und Rail.One GmbH wurde das Bußgeld erlassen, weil sie durch ihre Kooperation dazu beigetragen haben, das Kartell aufzudecken und nachzuweisen. Gegen die Unternehmen Leonhard Moll Betonwerke GmbH, München, und DW Schwellen GmbH, Neuss, wurde das Verfahren eingestellt.

Die verhängte Geldbuße gegen die Durtrack GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Das Bundeskartellamt hat parallel zu dem Betonschwellen-Verfahren auch ein Verfahren im Bereich Holzschwellen geführt. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da sich der Verdacht der Absprachen zwischen Herstellern von Holzschwellen zu Lasten der Deutschen Bahn nicht bestätigt hat.

Quelle: Bundeskartellamt

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