Mit der diesjährigen Auftaktveranstaltung der Roadshow e-Vergabe hat die Seminartätigkeit der DVNW Akademie ihre erste Hürde genommen. 120 Teilnehmer insgesamt haben in Hamburg, Köln, Frankfurt am Main und München Näheres zum Thema „Verpflichtende e-Vergabe“ nach dem reformierten Vergaberecht 2016 erfahren.
In einem ersten Aufschlag erfolgte vormittags eine Einführung in den neuen Rechtsrahmen, der sich im Kern mit dem Grundsatz der elektronischen Kommunikation in künftigen EU-weiten Vergabeverfahren befasste. Dabei wurden nicht nur die konkreten Umsetzungsmaßnahmen im GWB und den Vergabeverordnungen behandelt, sondern in kurzen Schlagworten auch ein Bogen zu den europarechtlichen Grundlagen und Aktivitäten der EU-Kommission in Sachen e-Vergabe von 1997 bis in die Gegenwart geschlagen. Dass diese Aktivitäten auch amüsante Züge angenommen hatte, wurde im Zusammenhang mit der kurzen Thematisierung des Grünbuchs der Kommission zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU aus 2010 deutlich, in dem von ihr allen Ernstes (?) die Einführung der e-Vergabe „mit Zuckerbrot und Peitsche“ vorgeschlagen wurde. Immerhin war dieses Grünbuch der Auftakt für die bevorstehende Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber und Unternehmen, grundsätzlich nur noch elektronisch im Vergabeverfahren zu kommunizieren.
Im weiteren Verlauf wurde die Struktur der Umsetzung der Richtlinienbestimmungen am Beispiel der Vergabeverordnung – VgV (analog zur SektVO und KonzVgV) sowie die einzelnen Paragraphen, die sich mit den elektronischen Mitteln und den Ausnahmen von der elektronischen Kommunikation befassen vorgestellt.
Größerer Diskussionsbedarf ergab sich im Zusammenhang mit der Registrierungs-Regelung und des ab 18. April 2016 geltenden Grundsatzes der unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen; ein Thema, das bereits im Vorfeld der Richtlinienumsetzung im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) zu Diskussionen führte. Auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung als ausschließlich elektronisches Format wurde auch wegen ihrer widersprüchlichen und teils undurchsichtigen Regelungspraxis kritisch diskutiert.
Von Vorteil erwies sich die zeitgleiche Anwesenheit der drei Anbieter von elektronischen Beschaffungslösungen (Foto v.l.n.r.: Frank Linneberg, Administration Intelligence, Friedemann Kühn, bi-Medien, der Referent Michael Wankmüller, BMWi a.D. und Oliver Klein, Subreport), die insbesondere bei speziellen technischen Fragen zur Klärung beitragen konnten und damit den Vormittag abrundeten.
Im zweiten Teil der Veranstaltung stellten die an der Roadshow teilnehmenden Anbieter von elektronischen Beschaffungslösungen Administration Intelligence AG, bi medien GmbH, subreport Verlag Schawe GmbH den Teilnehmern ihre jeweiligen Lösungen vor.
Die Teilnehmer hatten somit die Möglichkeit ihre Fragen direkt an die Anbieter zu stellen und konnten sich unmittelbar einen optimalen Marktüberblick verschaffen.
Wer bislang die e-Vergabe Roadshow verpasst hat und gerne noch teilnehmen mag, sollte am 21.04.2016 in Berlin unseren Zusatztermin nutzen. Wir freuen uns auf Sie! Weitere Infos und Anmeldung hier.
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