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Vergaberechtsreform: Bundesrat stimmt Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zu!

BundesratWie berichtet, stimmte der Bundestag der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) am 29.02. zu. [1] Der Ball, ob die Umsetzung der EU-Vergaberechtsrichtlinien 2014  in Deutschland pünktlich zum 18. April 2016 abgeschlossen sein wird, lag nunmehr beim Bundesrat. Der gab nun am Freitag, dem 18. März, seinen Segen dazu. Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18. April nichts mehr im Wege.

Mit dem Tagesordnungspunkt 36 [2] (pdf Erläuterung, 943. BR, 18.03.16) ist der Bundesrat der Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses gefolgt und hat der neuen Mantelverordnung, welche die Verordnungen:

in sich aufnimmt ohne Maßgaben zugestimmt. Es gab nur einen Entschließungsantrag zur Frage der Regelungen in VgV und VOB hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen, der nun noch zügig umgesetzt werden soll.

Bei rechtzeitiger Veröffentlichung käme die Bundesrepublik zum ersten Mal ihrer Verpflichtung zur fristgemäßen Umsetzung der Vergaberechtsrichtlinien nach.

Die angenommene Kabinettsfassung finden Sie auf dem Server des Bundestages als pdf hier. [3]

Hinweis: Wir möchten Sie auf unser Seminar „Die wichtigsten vergaberechtlichen Neuerungen 2016“ mit Hans-Peter Müller vom Bundeswirtschaftsministerium hinweisen. Zu Programm & Anmeldung [4].

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