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Bayerische Staatsbauverwaltung: Nur noch eVergabe bei europaweiten Ausschreibungen

Seit September 2003 wickelt die Bayerische Staatsbauverwaltung die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A online über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de [1] ab. Als weiterer Schritt wurden ab dem 01.01.2010 die Vergabeunterlagen nur mehr digital zum Download zur Verfügung gestellt. Bereits ab 01.10.2013 hat die Bayerische Staatsbau- verwaltung bei europaweiten Ausschreibungen mit einem geschätzten Auftragswert ab 100.000 Euro (netto) nur mehr digitale Angebote und Angebote im Mantelbogenverfahren zugelassen.

Der europäische Gesetzgeber hat die elektronische Vergabe (eVergabe) für alle europaweiten Ausschreibungen in der gesamten Europäischen Union verbindlich vorgeschrieben. Mit den Vorschriften zum Einsatz elektronischer Mittel bei der Kommunikation und bei der Datenübermittlung vollzieht die Richtlinie 2014/24/EU einen Paradigmenwechsel. Leitgedanke ist der vollständige Übergang von einer papierbasierten und -gebundenen öffentlichen Auftragsvergabe zu einer durchgängig auf der Verwendung elektronischer Mittel basierenden, medienbruchfreien öffentlichen Auftragsvergabe.

Die Bayerische Staatsbauverwaltung wird zum Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU und mit In-Kraft-Treten der VergRModVO alle europaweiten Ausschreibungen elektronisch durchführen. Die Einreichung von Angeboten, Interessensbekundungen und Teilnahmeanträgen wird bereits zu diesem Zeitpunkt elektronisch – in der Regel in Textform nach § 126b BGB – möglich sein. Eine elektronische Signatur ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Quelle: Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Veranstaltungshinweis: Die Roadshow des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) zur Einführung der e-Vergabe mit allen rechtlichen Hintergründen und drei Anbietern im direkten Vergleich macht am 21. April Halt in Berlin. Zu Programm & Anmeldung [2].

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