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HOAI – Vertragsverletzungsverfahren

Die EU-Kommission hat  ihre Entscheidung zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren getroffen.

Dabei hat sie sich von der Bundesregierung nicht überzeugen lassen und nun eine sog. „begründete Stellungnahme“ als 2. Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Deutschland vorgelegt. Reagiert die Bundesregierung auf diese Stellungnahme nicht innerhalb von zwei Monaten, kann die Kommission den EuGH anrufen.

Die Kommission sieht unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Auch nach Abgabe einer umfassenden Stellungnahme der Bundesregierung und zahlreichen Gesprächen  mit Vertretern der planenden Berufe, ist die Kommission weiterhin der Auffassung, dass für bestimmte Dienstleister Auflagen existieren, die der Dienstleistungsrichtlinie zuwiderlaufen.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler der Freien Berufe, indem sie die verbindlichen Preise für Architekten- und Ingenieursleistungen nach der HOAI aus nicht nachvollziehbaren Erwägungen kippen will. Die Bundesingenieurkammer appelliert an die Bundesregierung, diesen sachfremden Erwägungen der Kommission auch künftig nicht nachzugeben. Die Freien Berufe dienen dem Gemeinwohl, entlasten den Staat und sind das Rückgrat eines starken Mittelstands in Deutschland.

Weitere Informationen:

Quelle: Bundesingenieurkammer

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