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NRW: Neuer Erlass zur Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen

Der Erlass vom 6.8.2015 (MBl. NRW. S. 497) , der im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vergaberechtliche Erleichterungen geschaffen hat, lief am 31.3.2016 aus. An seiner Stelle trat ab 01.04.2016 der Erlass vom 12.02.2016 (MBL NRW. S. 146). Sie finden ihn ihm Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier [2].

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