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Brandenburg: Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung nach Teilnahmewettbewerb

Mit Schreiben vom 13.4.2016 informiert das Brandenburgische Ministerium das Innern und für Kommunales als Oberste Kommunalaufsichtsbehörde, dass mit Blick auf die nunmehr im Oberschwellenbereich bestehende Wahlfreiheit zwischen Offenem und Nichtoffenem Verfahren auch bei nationalen Verfahren nicht kommunalaufsichtlich eingeschritten werde, wenn Vergabestellen anstatt einer öffentlichen Ausschreibung eine beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchführen.

Eine entsprechende gesetzliche Anpassung der Regelungen für den Unterschwellenbereich soll folgen.

Das Schreiben des Brandenburgischen Ministerium das Innern und für Kommunales zur Verfahrenswahl finden Sie hier [1].

Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

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