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Niedersachsen reformiert Tariftreue- und Vergabegesetz

Als erstes Bundesland passt Niedersachsen zum 1. Juli 2016 das Vergabegesetz des Landes an die im April in Kraft getretenen neuen vergaberechtlichen Regelungen des Bundes an. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums wurde am 7. Juni vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet.

Mit der Gesetzesänderung wird das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) der aktuellen Rechtslage angepasst. Im Wesentlichen trägt die Novelle dazu bei, das Vergabeverfahren zu verschlanken und öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zu verbessern. Der Kern des Gesetzes, Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken sowie soziale und ökologische Aspekte bei der Vergabe stärker zu berücksichtigen, bleibt bestehen. Die Gesetzesänderungen treten zum 1. Juli 2016 in Kraft.

Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Mit den Änderungen sorgen wir für die niedersächsischen Unternehmen ebenso wie für die öffentlichen Auftraggeber für Verbesserungen. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das seine vergaberechtlichen Landesvorschriften an die des Bundes anpasst. Besonders wichtig ist es mir, dass die Vorschriften zur umweltverträglichen Beschaffung und zur Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie mittelständischer Interessen nicht geändert werden. Niedersachsen behält damit ein modernes Landesvergaberecht. Die öffentliche Hand kann so beim Einkauf ihrer Vorbildfunktion weiterhin gerecht werden.“

Weitere wesentliche Änderungen sind:

Quelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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