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Politik und Markt

EEG wird auf Wettbewerb umgestellt: Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien

Wettbewerb soll bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Daher soll der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen ausgeschrieben werden, damit „die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden“ können.

So heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8832). Der Ausbaukorridor solle eingehalten werden.

Die Ausschreibungen sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme wegen Engpässen im Stromnetz beitragen, die dazu führen, dass Stromerzeugungsanlagen vor allem in Norddeutschland abgeregelt werden müssen. Daher will die Regierung eine Regelung einführen, dass diese Strommengen nicht mehr abgeregelt, sondern vor Ort als zuschaltbare Lasten zur Wärmeerzeugung genutzt werden können. Außerdem soll durch die Ausschreibungen die Akteursvielfalt nicht gefährdet werden. Neben der Einführung einer Bagatellgrenze von 750 Kilowatt soll daher Wert auf einfach gehaltene Ausschreibungsunterlagen gelegt werden, um Bürgerenergiegenossenschaften und andere kleine Akteure nicht gegenüber großen Produzenten zu benachteiligen. Außerdem wird zur besseren Vermarktung von Ökostrom die Möglichkeit einer regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt, da regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern würden.

Zu den Ausschreibungsvolumina legt der Gesetzentwurf fest: Für Photovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei kleine Anlagen (bis 750 Kilowatt) nicht einbezogen werden. Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von 2017 bis 2019 2.800 Megawatt und steigen danach auf 2.900 Megawatt. „Dies sichert somit einen steten und planbaren Ausbau“, schreibt die Bundesregierung.

Für Windenergieanlagen auf See sollen ebenfalls Ausschreibungen eingeführt werden. Geplant sind jährliche Ausschreibungen für jeweils 730 Megawatt in den Jahren 2021 bis 2030. Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt werden ebenfalls Ausschreibungen eingeführt. Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, soll der Ausbaukorridor für die erneuerbaren Energien eingehalten werden. Die Ausschreibungen würden verhindern, dass die Ausbauziele überschritten würden. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor solle von 32,5 Prozent im Jahr 2015 auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen. 2050 soll dieser Anteil bei mindestens 80 Prozent liegen. „Ausschreibungen sind ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Zahlungsansprüche nach dem EEG wettbewerblich zu ermitteln“, stellt die Regierung fest. Im Ergebnis sei auch nicht mit einer Erhöhung der EEG-Umlage im Vergleich zu den Regelungen des bisherigen EEG zu rechnen.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme unter anderem Verbesserungen bei der Begriffsdefinition der „Bürgerenergiegesellschaft“, um mehr Beteiligung von Bürgern an Projekten der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Auch Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft sollen sich besser daran beteiligen können. Änderungen werden auch für „Mieterstrommodelle“ und bei der EEG-Umlage verlangt. Grundsätzlich fordern die Länder, die Zahl der Abregelungen von regenerativen Energieerzeugungsanlagen konsequent zu minimieren und den Netzausbau zu beschleunigen.

Quelle: Bundestag

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