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Niedersachsen: Novelle des NTVergG tritt heute in Kraft

Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Unterbringung, Gewährleistung der Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen hat Niedersachsen die Grenzen der Auftragswerte für entsprechende Vergaben nach der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) deutlich angehoben.

Die Änderung tritt heute, am 1.7.2016, in Kraft.

Damit ist eine Auftragsvergabe im Wege der Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe zu o. g. Zweck für Bauleistungen bis zu einer Million Euro und für Dienst- und Lieferleistungen bis zu 100.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) ohne weitere Begründung zulässig. Ziel ist es, vor allem die Kommunen dabei zu unterstützen, die großen Herausforderungen bei der Einrichtung und Ausstattung von Unterkünften, der Versorgung der Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln und Bekleidung sowie der medizinischen Betreuung kurzfristig zu bewältigen. Diese Maßnahme war zunächst bis zum 30. Juni 2016 befristet (Verordnung vom 10.09.2015; Nds. GVBl. S. 184).

Eine Umfrage unter den niedersächsischen Kommunen hat die Wirksamkeit der Maßnahme bestätigt. Mehrheitlich wurde der Wunsch nach einer Verlängerung um ein Jahr geäußert. Der Niedersächsische Wirtschaftsminister hat daher die Gültigkeit dieser Regelung zum 30.06.2017 verlängert (Verordnung vom 16. Juni 2016; Nds. GVBl. S. 116).

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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