Vergabeblog

"Hier lesen Sie es zuerst"
Politik und Markt

Bulgarien – Neues Vergabegesetz in Kraft

In Bulgarien gilt seit dem 15.4.16 ein neues Vergabegesetz. Das neue Gesetz setzt eine Reihe von europäischen Richtlinien um und unterscheidet sich wesentlich von der Vorgängerfassung.

Das neue Gesetz (bulg.: „Закон за обществените поръчки“ beziehungsweise „Zakon za obščestvenite porački“; engl: „Public Procurement Law“) wurde im Amtsblatt „Daržaven Vestnik“ Nr. 13/2016 und 34/2016 am 16.2.16 und 3.5.16 veröffentlicht.

Das neue Vergabegesetz setzt die Richtlinien 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste sowie eine Reihe von älteren Richtlinien (2009/81/EG, 2007/66/EG und andere) um.

Das neue Vergabegesetz ist im bulgarischen Originalwortlaut und in englischer Übersetzung abrufbar auf der Internetseite der bulgarischen Agentur für öffentliche Ausschreibungen (bulgarisch: Agencija za obščestveni porački; engl: Public Procurement Agency, www.aop.bg).

Gemäß den neuen Bestimmungen wird das gesamte Ausschreibungsverfahren künftig in elektronischer Form über eine von der bulgarischen Agentur für öffentliche Ausschreibungen zur Verfügung gestellte Plattform durchgeführt. Vergabestellen können jetzt vorherige Konsultationen mit unabhängigen Experten und Marktteilnehmern durchführen. Objektiv trennbare Teile eines Vertrages müssen separat ausgeschrieben werden. Aufträge werden nicht mehr auf Grundlage des niedrigsten Preises, sondern des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ vergeben.

Die teilnehmenden Unternehmen können jetzt die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (englisch: European Single Procurement Document; bulgarisch: Edinen evropejski dokument za obščestveni porački – EEDOP) verwenden. Ein entsprechendes Musterformular ist auf der Internetseite der Agentur für öffentliche Ausschreibungen abrufbar.

Darüber hinaus sind die in der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 73 vom 5.4.16 enthaltenen Durchführungsbestimmungen zum neuen Vergabegesetz (bulg.: Pravilnik za prilagane na Zakona za obščestveni porački) zu beachten, die im Amtsblatt „Daržaven Vestnik“ Nr. 28/2016 vom 8.4.16 veröffentlicht wurden.

Quelle: Germany Trade & Invest

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (3 votes, average: 4,33 out of 5)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert