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Bundesverband ProHolzfenster gegen Produktkettenzertifizierung

Die Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten beschäftigt auch den Bundesverband ProHolzfenster e.V. (BPH). Die im Dezember veröffentlichte überarbeitete Auslegung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) habe erhebliche Auswirkungen auf die Holzfensterhersteller, so der Verband. Und es gebe guten Grund dazu, an der Sinnhaftigkeit zu zweifeln.

Demnach muss jeder Fensterbaubetrieb, der an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen will, künftig eine betriebliche Produktkettenzertifizierung vorlegen können. Der Nachweis über die nachhaltige Herkunft des verwendeten Holzes nach FSC oder PEFC genügt nicht mehr. „Ein bürokratischer und finanzieller Aufwand, den vor allem kleinere Betriebe gar nicht leisten können“, sagt BPH-Vorsitzender Eduard Appelhans. „Deshalb sprechen wir uns zusammen mit dem Deutschen Holzwirtschaftsrat für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.“

Da keine gemeinsame Produktkettenzertifizierung für FSC und PEFC existiert, wird eine Zertifizierung nach beiden Systemen erforderlich sein, insbesondere für Fensterbauer, die stark im Objektgeschäft vertreten sind und mit verschiedenen Holzarten arbeiten.

Die vom BMUB dadurch erhoffte Wirksamkeit in Sachen Naturschutz stellt Appelhans in Frage: Die Auslegung des Erlasses wird viele kleine und mittelständische Fensterbaubetriebe aufgrund der neuen Rechtslage  dazu bringen, öffentliche Aufträge (Reparaturen, kleinere Sanierungen) nicht mehr auszuführen oder lieber gleich Kunststofffenster anzubieten und einzubauen.

Was ist jetzt zu tun?

Zumindest mittelfristig werden Fensterbauer, die sich an öffentlichen Ausschreibungen des Bundes, einiger Bundesländer sowie zunehmend auch der Kommunen beteiligen wollen, den Nachweis der Produktkettenzertifizierung wohl erbringen müssen, so die Einschätzung des BPH. Ob eine Gruppenzertifizierung zu einer Entlastung der Fensterhersteller führen kann, wird derzeit intensiv vom Bundesverband ProHolzfenster geprüft.

Da die Übergangsfrist schon am 1. Juli 2016 ausläuft, sieht BPH-Geschäftsführer Heinz Blumenstein sofortigen Handlungsbedarf! Ab diesem Termin – sollte es keine Änderung der Auslegung geben – werden die Fensterhersteller die öffentlichen Ausschreibungsunterlagen bzw. Aufträge, die einen Nachweis nach FSC oder PEFC zur Voraussetzung haben, sehr genau prüfen und einhalten müssen, um eventuellen späteren Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.

Quelle: Bundesverband ProHolzfenster e.V.

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