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Niedersachsen: Übericht zu den Verweisen der NWertVO in das neue Bundesrecht

Die NWertVO verweist auf bundesrechtliche Vergabevorschriften (insbesondere GWB, Vergabeverordnung – VgV). Soweit diese Verweisungen dynamisch gefasst sind („in der jeweils geltenden Fassung“) stimmen die Paragrafenzitate in der NWertVO ab dem 18. April 2016 teilweise nicht mehr mit den Inhalten und ihrem jeweiligen Standort im neuen Bundesrecht überein.

Die Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) hat daher eine Übersicht mit allen Verweisungen in der NWertVO und ihre inhaltlichen Entsprechungen in den bundesrechtlichen Regelungen ab dem 18. April 2016 veröffentlicht. Die Übersicht können Sie hier herunterladen. [1]

Quelle: Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz

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