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Bundestag: Anhörung zur Ausweitung der Lkw-Maut

Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am heutigen Mittwoch.

Dabei geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/9440).

Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen sei jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten würden, heißt es im Gesetzentwurf.

Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung will zudem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Ausdehnung der Lkw-Maut. Er sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Infrastrukturfinanzierung. Er macht darüber hinaus einige Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum größten Teil ablehnt.

Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Professor Thorsten Beckers, TU Berlin; Professor Torsten R. Böger, Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft; Henryk Bolik, Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co KG; Stefan Gerwens, Pro Mobilität, Michael Korn, Alfen Consult und Frank Schmid, Schmidt Mobility Solutions GmbH.

Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600 und soll gegen 13.00 Uhr beendet sein.

Quelle: Bundestag

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