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Schleswig-Holstein: Faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen

Für die meisten Unternehmen im Land ist das seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Das geht aus einem Bericht des Arbeitsministeriums hervor, den Minister Reinhard Meyer in Kiel vorgestellt hat. Vor drei Jahren hatte der Landtag das Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet. Damit sind Unternehmen verpflichtet, Beschäftigten einen Mindeststundenlohn von 9,18 Euro zu zahlen, wenn sie Aufträge aus öffentlicher Hand erhalten.

Mehr als 90 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie den Mindestlohn schon vor der Einführung des Gesetzes eingehalten haben. Seit seiner Einführung haben vor allem Wach- und Sicherheitsleute, sowie Gebäudereiniger von den neuen Regelungen profitiert. „Hier hat das Gesetz also zu eindeutig mehr sozialer Gerechtigkeit beigetragen“, erklärte der Minister. In diesem Bereich seien die Löhne um bis zu 12,8 Prozent angehoben worden. Auf die Preise der Auftragnehmer habe das neue Gesetz hingegen kaum Einfluss gehabt, sagte Meyer weiter. Rund 80 Prozent der Unternehmen betonten, ihre Angebotspreise hätten sich seit August 2013 nicht verändert.

Der Minister kündigte an, den Mindestlohn zum 1. Februar 2017 auf 9,99 Euro anzuheben. „So stellen wir auch in Zukunft sicher, dass sich der vergaberechtliche Mindestlohn auch in Zukunft an der untersten Lohngruppe des öffentlichen Dienstes orientiert“, betonte Meyer. Seit das Gesetz in Kraft getreten ist, wurde der Mindeststundenlohn für Angestellte im öffentlichen Dienst mehrfach erhöht und liegt derzeit bei 9,99 Euro brutto.

Empfehlungen der Gutachter, den Mindestlohn-Satz auf 9,18 Euro einzufrieren, erteilte Meyer eine Absage: „Wir haben ein klares Prinzip: Arbeitnehmer in Privatfirmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen genauso gut und fair bezahlt werden, als würde die öffentliche Hand diese Aufträge mit eigenen Mitarbeitern selbst ausführen.“

Der höhere Stundensatz führe außerdem zu einem Kaufkraft-Gewinn in Schleswig-Holstein, betonte der Minister. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schätzt, dass allein die kürzlich beschlossene Anhebung des bundesweiten Mindestlohns um 34 Cent dem Land ein Kaufkraft-Plus von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr beschert.

Der Evaluierungsbericht umfasst rund 200 Seiten. Er wird nun mit Kommunen und Verbänden diskutiert und im November Thema im Landtag sein. Im Anschluss werden Kammern und Verbände formell zur geplanten Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohns angehört.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

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