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Niedersachsen: Änderungen NTVergG und NWertVO

Mit der Änderung des NTVergG zum 01.01.2017 wird nunmehr in § 3 Abs. 2 die aktuelle Fassung der VOB/A vom 22.06.2016 (BAnz AT 01.07.2016 B4) zur Anwendung vorgegeben. Den Text des geänderten NTVergG in Form einer nichtamtlichen Lesefassung sowie der im GVBl. veröffentlichten Gesetzesänderung (s. dort Art. 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2017, S. 303) finden Sie unter der Rubrik „Rechtsvorschriften Land“.

Die NWertVO wurde im § 1 in gleicher Weise an die aktuelle VOB/A angepasst. Weitere Änderungen in den §§ 2, 3, 4a und 5 NWertVO sind ebenfalls im Hinblick auf die neuen bundesrechtlichen Regelungen erfolgt. Den Text der geänderten NWertVO in Form einer nichtamtlichen Lesefassung wie auch die im GVBl. veröffentlichte Änderungsverordnung finden Sie unter der Rubrik  „Verordnungen zum NTVergG“. Dementsprechend angepasst worden sind auch die „Anwendungshinweise zur NWertVO“.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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