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Infrastrukturgesellschaft ohne Private

Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der Grünen (wir berichteten [1]) beantwortet.

Die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen sowie etwaige Tochtergesellschaften sollen im vollständigen, unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10804 [2]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10581 [3]). Weiter wird darauf verwiesen, dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der geplanten Infrastrukturgesellschaft verfassungsrechtlich ausgeschlossen sei. Die für die Infrastrukturgesellschaft gewählte Rechtsform einer GmbH, so schreibt die Regierung, habe sich „in der Gesamtschau unter anderem mit Blick auf Haftung, Steuerungs- und Weisungsmöglichkeiten sowie einfacher Umsetzung als Vorzugsvariante herausgestellt“.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 15/2017

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