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NRW: Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Der Düsseldorfer Landtag hat am 26.01.2017 nach zweiter Lesung eine Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses (Drucksache 16/14037 [1]) beschlossen.

Ziel der Neuregelung war es, das Tariftreue- und Vergaberecht zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und anwenderfreundlicher zu gestalten. Dazu wurden u.a. folgende Änderungen verabschiedet:

Das Gesetz tritt überwiegend am 1.4.2017 in Kraft. Außer Kraft treten zum gleichen Zeitpunkt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 17), die zugehörige Verordnung vom 14. Mai 2013 (GV. NRW. S. 254), die Vergabe-Mindestentgelt-Verordnung vom 19. November 2014 (GV. NRW. S. 927) sowie die Vergabe-Mindestentgeltausschuss-Verordnung vom 23. April 2012 (GV. NRW. S. 176).

Quelle: Landtag NRW


Hinweis der Redaktion: Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) gibt es einen Diskussionsbeitrag [2] zum Thema. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier [3].

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