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Schleswig-Holstein: Seit Februar Mindeststundenentgelt 9,99 €

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat zum 1.2.2017 den vergaberechtlichen Mindestlohn in Schleswig-Holstein auf 9,99 Euro angehoben. Eine entsprechende Mindestentgelt-Anpassungsverordnung wurde am 26.01.2017 im GVOBl. Schleswig-Holstein veröffentlicht und ist am 01.02.2017 in Kraft getreten.
Darin wird das bei der Ausführung öffentlicher Aufträge zu zahlende Mindeststundenentgelt auf einen Bruttowert von nunmehr 9,99 Euro angepasst. Die neue Regelung findet erst auf Vergabeverfahren Anwendung, die ab dem 1. Februar 2017 begonnen haben.

Eine Textfassung der TTG-Mindestentgelt-Anpassungsverordnung (TTG-MinAVO) finden Sie hier [1].

Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein

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