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Fairer Wettbewerb im Nahverkehr

Die Bundestagesfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den weitgehenden Konkurrenzschutz des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für sogenannte eigenwirtschaftliche Verkehre abbaut.

Zugleich sollen die Kompetenzen der kommunalen Aufgabenträger so erweitert werden, dass öffentliche Interessen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgesetzt und auch soziale und ökologische Standards definiert werden können.

Ziel des Antrags vom 25.01.2017 ist die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und mehr kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten im Nahverkehr. Zur Begründung verweisen die Grünen auf die letzte Novelle des PBefG bei der der Gesetzgeber den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre neu justiert habe. Danach sei es möglich, dass sogenannte eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge für Linienverkehre des ÖPNV genehmigt werden, „obwohl sie öffentliche Zuschüsse für die Beförderung von Schülern und Menschen mit Behinderungen erhalten“ und es sich daher offenkundig um eine „konstruierte Eigenwirtschaftlichkeit“ handle.

Wie es in dem Antrag weiter heißt, könne die Neuregelung auch zu einer Genehmigung von Nahverkehrsleistungen führen, „ohne dass ein vergaberechtlicher Wettbewerb stattfindet, den die kommunalen Aufgabenträger über soziale und ökologische Kriterien gestalten können und ohne dass eigene kommunale Unternehmen den vorab genehmigten eigenwirtschaftlichen Verkehren Konkurrenz machen können“. Dieser Rechtsrahmen habe zur Folge, dass sich eine Vielzahl kommunaler Unternehmen der Gefahr ausgesetzt sehe, von eigenwirtschaftlichen Verkehrsanbietern aus dem Markt gedrängt zu werden, da kommunale Unternehmen im Regelfall höhere Tariflöhne zahlen, während ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller – wegen der bei eigenwirtschaftlichen Konkurrenzanträgen nicht anwendbaren Vergaberichtlinien – nicht an soziale aber auch ökologische Kriterien gebunden sei.

Angesichts der Vielzahl auslaufender Verkehrsverträge zwischen den Kommunen und ihren kommunalen Verkehrsunternehmen im Jahr 2017 sei eine kurzfristig wirksame Lösung erforderlich. Daher hätten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des PBefG in den Bundesrat eingebracht. Damit solle sichergestellt werden, dass „Aufgabenträger verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen wirksam definieren können, die dann auch von einem Unternehmer, der die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich erbringen möchte, umfassend und für die gesamte Genehmigungsdauer erfüllt werden müssen“.

Zum vollständigen Antrag (Ds. 18/10978 [1]) geht es hier [1].

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