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Rechtsverordnung zum TVgG-NRW veröffentlicht

Am 03.03.2017 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW die Verordnung zur Durchführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (kurz: RVO TVgG NRW) veröffentlicht worden.
Zweck dieser Verordnung ist die Konkretisierung und Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 273, wir berichteten [1]). Sie ergänzt dabei neben den Vorschriften für die einzelnen Regelungsbereiche die Grundsätze der Vergabe gemäß § 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung tritt am 1. April 2017 in Kraft.
Zum Volltext der RVO TVgG NRW gelangen Sie hier [2], weitere relevante Gesetzesmaterialien finden Sie hier [3].

Quelle: Landtag NRW


Hinweis der Redaktion: Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) – Fachausschuss Recht – wurde hierzu eigenes Thema eröffnet. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier [4].

 

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