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Wettbewerbsregister: Transparency begrüßt BMWi-Entwurf

Transparency International Deutschland e. V. hat das Vorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), ein bundesweites Wettbewerbsregister einzuführen, begrüßt. Dieses Wettbewerbsregister (siehe ) soll verhindern, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die erhebliche Rechtsverstöße, unter anderem Korruptionsdelikte, begangen haben. Das Register soll so einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb leisten. In ein paar Punkten übte Transparency jedoch auch Kritik am Entwurf.

Kein „Sperrregister“

Der aktuelle Referentenentwurf sehe kein Sperrregister vor, das Unternehmen nach einer Eintragung generell von öffentlichen Aufträgen ausschließe: Das Register wird verwaltungsintern und vertraulich geführt. Öffentliche Auftraggeber müssen den Ausschluss von Unternehmen vor Erteilung des Zuschlags jeweils prüfen. Das Register hat vor allem präventiven Charakter. Zudem gibt es den Unternehmen die Möglichkeit, sich durch einen Selbstreinigungsprozess vorzeitig löschen zu lassen.

Hürden bei der Eintragung

Transparency Deutschland kritisiert zudem, dass die Eintragungsvoraussetzungen in das Register zu hoch seien. So sollen primär rechtskräftige Verurteilungen registriert werden. Da sich wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren allerdings meistens über mehrere Jahre hinzögen, sei dies keine zielführende Lösung. Zudem sollte der Widerspruch gegen eine Eintragungsentscheidung keine aufschiebende Wirkung haben. „Die Aufnahme in das Register muss bereits deutlich früher erfolgen können – beispielsweise dann, wenn kein begründeter Zweifel am Vorliegen eines schweren Verstoßes besteht. Nur so kann ein Schutz vor den schwarzen Schafen gewährleistet werden“, sagt Dr. Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.

Notwendige Informationen fehlen

Neben den Eintragungsvoraussetzungen sei für den Erfolg des Registers von großer Bedeutung, dass dort diejenigen Informationen bereitgestellt werden, die die öffentlichen Auftraggeber für ihre Entscheidung über den Ausschluss eines Unternehmens benötigten. Die zur Meldung verpflichteten Stellen müssten ihrer Meldepflicht auch nachkommen. Die Erfahrung in Nordrhein-Westfalen lehre aber, dass die Formulierung der gesetzlichen Pflicht allein nicht reicht. Dort sei aufgrund der geringen Anzahl von Einträgen offensichtlich, dass die Meldepflicht nicht wahrgenommen werde, so Christian Heuking, Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe von Transparency Deutschland.

Nachträgliche Evaluierung nötig

Dringend notwendig sei schließlich eine Evaluierung des Registers, die jedoch bisher nicht vorgesehen ist. Das Register sollte zwei Jahre nach dessen Einführung überprüft werden. Nur so könne festgestellt werden, ob das Register genutzt wird und die erhofften präventiven Effekte tatsächlich auch eintreten bzw. welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Effektivität zu erhöhen.

Die vollständige Stellungnahme von Transparency Deutschland finden Sie hier [2].

Quelle: Transparency International Deutschland e. V.

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