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Kabinettsbeschluss zum Wettbewerbsregister

Das Bundeskabinett  hat am 29.03.2017  den vom BMWi erarbeiteten Gesetzentwurf  zur Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen (siehe dazu  auch Vergabeblog.de vom 01/03/2017, Nr. 29623 [1]). Dieses soll es künftig ermöglichen, korrupte und betrügerische Firmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten. Künftig sollen öffentliche Auftraggeber über ein bundesweites Wettbewerbsregister prüfen können, ob Unternehmen gravierende Rechtsverstöße begangen haben. Als Ausschlussgründe werden etwa Bestechung oder Betrug genannt, aber auch Verstöße gegen das Kartell-, Arbeits- und Sozialrecht. Hier geht’s zur Pressemitteilung des BMWi [2].

Die wichtigsten 10 Regelungen des Gesetzes werden in einem eigenen Blogbeitrag auf Vergabeblog.de [3] vorgestellt.

Hinweis der Redaktion: Den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (BT Drs. 18/12051 v. 24.04.2017) können Sie hier [4] einsehen.

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