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Regionalgruppe Stuttgart: Sitzungsrückblick

Am 23.03.2017 fand das 9. Treffen der Regionalgruppe Stuttgart in den Räumen der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner mit insgesamt 20 Teilnehmern statt. Vom Vorstand waren Herr Dr. Ott und Herr Dr. Anders anwesend. Es referierte Frau Kulakow vom Institut für Energie und Umwelt GmbH über „Einkaufsstrategien für die Energiebeschaffung“.

 

Die richtigen Einkaufsstrategien für die Energiebeschaffung

Der Schwerpunkt des Vortrags lag auf der Beschaffung von Strom. Im Gegensatz zu privaten Unternehmen stellt für öffentliche Auftraggeber die Beschaffung von Energien in einem förmlichen Vergabeverfahren eine besondere Herausforderung dar. Die Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts sind regelmäßig überschritten. Die Volatilität der häufig börsengehandelten Energiepreise steht im Konflikt mit der Notwendigkeit, für einen Zeitraum von mehreren Jahren Festpreise oder bestimmte Preisstrukturen zu vereinbaren. Frau Kulakow erläuterte hier die unterschiedlichen Modelle und die wirtschaftlichen Vorteile einer Entkopplung der Preisfindung vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Im Anschluss an ihre Präsentation wurde mit ihr und ihrem Kollegen Romero über die Besonderheiten der Energiebeschaffung rege diskutiert.

Umsetzung der UVgO in Baden-Württemberg

Nach einer Einführung durch Herrn Dr. Sönke Anders über das aktuell für die Landesbehörden und Landesbetriebe in Baden-Württemberg geltende Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte wurde mit der Referatsleiterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg, Frau Dr. Andrea Rosenauer über die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) diskutiert. Frau Dr. Rosenauer erläuterte die anstehenden Umsetzungsschritte. Es ist geplant, nach Anpassung der Landeshaushaltsordnung, die erst nach einer entsprechenden Anpassung der Bundeshaushaltsordnung und des Haushaltsgrundsätzegesetzes erfolgen soll, die UVgO i.V.m. einer Verwaltungsvorschrift (VwV Beschaffung) umzusetzen. Entwürfe befinden sich gerade in der interministeriellen Abstimmung. Politisch geplant ist eine 1:1-Umsetzung der UVgO.

Diskussionsrunde über notwendige Anpassungen der UVgO

Mit Frau Dr. Rosenauer wurde im Anschluss über Änderungen und Anpassungen der Unterschwellenvergabeordnung für die Zwecke der Landesverwaltung diskutiert. Dabei ging es insbesondere um die den Schutz vertraulicher Dokumente, der Notwendigkeit einer vollständigen Zurverfügungstellung sämtlicher Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht, insbesondere bei zweistufigen Vergabeverfahren und eine Konkretisierung des § 50 UVgO bezogen auf freiberufliche Leistungen. Frau Dr. Rosenauer wollte von den Teilnehmern wissen, welche „Schwellenwerte“ für einen vergabefreien Direktauftrag, eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb und eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb aus Sicht der Anwesenden angemessen seien. Nahezu einhellig wurde eine deutliche Anhebung der Werte von € 1.000,00 für einen Direktauftrag und € 20.000,00 für eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gefordert. Frau Dr. Rosenauer teilte mit, dass weiterhin in Baden-Württemberg nicht geplant ist, einen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte einzuführen.

Fazit

Das Feedback war sowohl bezogen auf die ausgewählten Themen als auch die Vorträge durchweg positiv.

Ausblick

Der Vorstand der Regionalgruppe bedankt sich bei den beiden Referentinnen und den Teilnehmern für die guten Vorträge und die rege Diskussion. Das nächste Treffen ist in den Monaten Juni/Juli (nach den Pfingst- und vor den Sommerferien) geplant. Nähere Informationen zu Veranstaltungsort und  Themen werden rechtzeitig über das DVNW Netzwerk bekannt gegeben. Die Teilnahme ist für Mitglieder des Deutschen Vergabenetzwerkes (DNVW) selbstverständlich kostenlos. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier [1].

Anm. d. Red.: Der Bericht wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sönke Anders für den Vorstand der Regionalgruppe Stuttgart verfasst.

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