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Neues Vergabegesetz – Öffentlicher Einkauf in NRW soll fairer werden

Am heutigen 1. April  treten das novellierte Tarif- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) und die dazugehörige Rechtsverordnung in Kraft.
Die Vorschriften regeln, wie Städte und Kommunen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen können, wenn sie Berufsbekleidung, Bürobedarf oder IT-Waren einkaufen. Allein in NRW betrifft das ein Volumen von 50 Milliarden Euro an Steuergeldern. Das Bündnis für öko-soziale Beschaffung NRW begrüßt in einer Pressemitteilung die Novelle und fordert die Landesregierung auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine wirksame Nutzung der neuen Spielräume sicherzustellen.
Zur vollständigen Pressemitteilung geht es hier [1].

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