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Bundestag: Zustimmung für Infrastrukturgesellschaft

Der Verkehrsausschuss hat seine Zustimmung zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr erteilt, mit der Verwaltung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen in die Hände des Bundes gehen.

Am Mittwoch stimmte der Ausschuss den damit im Zusammenhang stehenden Änderungen des Grundgesetzes (18/11131) und des dazu von der Bundesregierung vorgelegten Begleitgesetzes (18/11135) in der durch mehrere Anträge der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung zu. Unions- und SPD-Fraktion votierten mit Ja. Die Linksfraktion stimmte mit Nein, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Anträge der Oppositionsfraktionen erhielten keine Mehrheit.

Folge der von Union und SPD angeregten Änderungen ist unter anderem, dass mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen Dritter an der Infrastrukturgesellschaft ebenso ausgeschlossen sind, wie die Finanzierungsmöglichkeit der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) für das gesamte Netz oder wesentliche Teile davon. Zudem dürfen Schulden nicht auf die Gesellschaft übertragen werden – es also keinen Schattenhaushalt geben. Im Aufsichtsrat der zu gründenden GmbH sollen neben Mitgliedern des Haushaltsausschusses auch Mitglieder des Verkehrsausschusses sitzen.

Weiter ist geregelt, dass ÖPP-Projekte nicht länger als 100 Kilometer lang und nicht miteinander verbunden sein dürfen. Auch soll die Gesellschaft keine Kredite am Markt aufnehmen dürfen. Liquiditätshilfen sollen nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes gewährt werden und der Bundesrechnungshof Prüfrechte für die Gesellschaft erhalten.

Während der Debatte im Ausschuss sagte eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Gesetzentenwürfe seien in vielen wichtigen Punkten durch Union und SPD im Sinne der Änderungsanträge ihrer Fraktion verändert worden. Unbefriedigend bleibe jedoch die Haltung der Koalition zu ÖPP-Projekten, die nicht benötigt würden, zu teuer wären und daher ausgeschlossen werden sollten.

Aus Sicht der Linksfraktion ist viel getan worden, um den Eindruck der Privatisierung der Autobahnen zu vermeiden. Dies sei auch Folge des öffentlichen Drucks gewesen, sagte die Fraktionsvertreterin. Gleichwohl bleibe die Linksfraktion bei ihrer Kritik, wonach die Infrastrukturgesellschaft durch ihre privat-rechtliche Form für eine Entdemokratisierung stehe. Außerdem sei versäumt worden, ÖPP-Projekte grundgesetzlich auszuschließen.

Von einer Entdemokratisierung könne keine Rede sein, sagte die Vertreterin der SPD-Fraktion. Künftig habe das Parlament sogar mehr Einflussmöglichkeiten auf die Verkehrsgestaltung als bislang, befand sie. Auch die Aussage, durch die Neuregelung ginge das Eigentum an den Straßen an die GmbH über, sei falsch. Richtig sei hingegen, dass es nun eine Privatisierungsschranke auf grundgesetzlicher Ebene gebe, die auch von einer Folgeregierung nicht mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden könne.

Auch der Vertreter der Unionsfraktion wies die Kritik der Linksfraktion zurück. Die Kontrollrechte des Parlaments würden gestärkt, indem statt der Rechtsform der AG die Rechtsform der GmbH gewählt wurde. Durch den Ausschluss der „Netz-ÖPP“ sei auch der Furcht vor einer „Privatisierung durch die Hintertür“ entgegengetreten worden.

Quelle: Bundestag

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