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Freie Software in Bundesbehörden

Um die „Nutzung freier Software in Bundesbehörden“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/12906 [1]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12471 [2]). Wie die Bundesregierung darin ausführt, strebt sie grundsätzlich eine möglichst standardisierte und damit einheitliche Softwareproduktlandschaft an. Dies sei auch eines der Ziele der aktuellen IT-Konsolidierung des Bundes. Grundsätzlich gelte dies auch für den Einsatz freier Software.

Deren möglicher Einsatz wird der Antwort zufolge “ im Rahmen der geltenden Vorgaben grundsätzlich geprüft“. Entscheidend für die Software-Auswahl sei jedoch, ob die geforderten Fähigkeiten im „Gesamtsystemzusammenhang“ erreicht werden können. Hierzu seien Kriterien wie „die Funktionalität, Interoperabilität, Sicherheit, der Realisierungs-, der Pflege- und Ausbildungsaufwand, die Verfügbarkeit von Fachanwendungen und die Usability“ zu prüfen. Wo es sinnvoll und wirtschaftlich sei, sei der Einsatz von Open Source Produkten beziehungsweise Freier Software vorgesehen.

Quelle: Bundestag

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