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Koalitionsvertrag NRW: Vergaberecht wird vereinfacht

Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP: „Wir werden ein Entfesselungsgesetz mit Sofortmaßnahmen zum Abbau unnötiger Bürokratie vorlegen. Zur Modernisierungs- und Investitionsbeschleunigung werden unter anderem folgende Maßnahmen beitragen:…

Das Vergaberecht wird vereinfacht. Wir stehen zur Tariftreue. Deshalb stellen wir sicher, dass weiterhin öffentliche Vergaben nur bei Einhaltung des Mindestlohns und von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen erfolgen können. Alle darüber hinausgehenden Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz werden entfallen, weil sie ihre Ziele nicht erreicht haben und bei Kommunen und Unternehmen unnötige Bürokratie erzeugen.”

Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier [1].

Quelle: Koalitionsvertrag NRW

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