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UVgO: Umsetzung in Bund und Ländern

UVgOAm 7.2.2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Bundesanzeiger [1] veröffentlicht (siehe Vergabeblog.de vom 07/02/2017, Nr. 29125 [2]). Das neue Regelwerk soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) ersetzen.

Umsetzung im Bund: voraussichtlich im September 2017

Erste Anwender der neuen UVgO bei der Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich werden aller Voraussicht nach die Vergabestellen des Bundes sein. Die entsprechenden Änderungen im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)  und in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind auf den Weg gebracht und werden voraussichtlich im Laufe des September umgesetzt. Damit ist zumindest auf Bundesebene der Weg frei für die Unterschwellenvergabeordnung (siehe auch .

Umsetzung in den Ländern noch offen

Anders sieht es derzeit noch in den Ländern aus. Hier sind die zur „Indienstsetzung“ der UVgO erforderlichen „Einführungserlasse“ (siehe dazu [2]) noch nicht flächendeckend in Sicht. Zudem besteht hier die zusätzliche Hürde, dass in einigen Ländern nicht nur die Landeshaushaltsordnung, sondern auch das jeweilige Landesvergabegesetz geändert werden muss. So nehmen etwa die bestehenden Regelwerke der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Hamburg* jeweils auf den ersten Abschnitt der VOL/A Bezug, die ja durch die UVgO ersetzt werden soll. Während Hamburg am 9. Juni 2017 die Änderung seines Landesvergabegesetzes angestoßen hat, will man dem Vernehmen nach in Hessen sogar ganz auf die Einführung der UVgO verzichten und die VOL/A beibehalten. Auch in Berlin und Brandenburg ist die UVgO noch nicht in Kraft gesetzt.

Im Unterschwellenbereich droht Flickenteppich

Mit einem einheitlichen Start der UVgO ist also nicht zu rechnen und auch eine – inhaltlich wie formal – einheitliche Einführung durch die Länder steht derzeit in den Sternen. Damit droht derUnterschwellenbereich bundesweit ein regeltechnischer Flickenteppich zu bleiben.

Seminarhinweis:

Am 30.11. findet in Berlin ein Seminar der DVNW Akademie zur Reform des Vergaberechts unterhalb der Schwellenwerte statt. Das Seminar wird am 18.01.2018 in Frankfurt am Main wiederholt. Anmeldung hier [4]. Unser aktuelles Seminarangebot finden Sie auf www.dvnw-akademie.de [5].

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Übrigens: Im Mitgliederbereich des DVNW (dort Fachausschuss UVgO) gibt es eine interessante Diskussion [7] mit weiteren Informationen zum Thema „Erlasse auf Bundes- und Landesebene zur Ablösung der VOL/A durch die UVgO“ (hier) [7]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [8].

*Update: Zumindest Hamburg hat die Änderung des Vergabegesetzes und die Einführung der UVgO zwischenzeitlich beschlossen. Das Änderungsgesetz ist im Hamburg GVBl. vom 28.07.2017, 222 verkündet worden und tritt drei Monate danach in Kraft (siehe Kommentar zu diesem Beitrag, Danke an dieser Stelle für den Hinweis an den Kommentator!, d. Red.).

In Hamburg ist das neue Vergabegesetz am 18.07.2017 verabschiedet worden und am 28.07.2017 im Gesetzblatt (HmbGVBl. Nr. 23) veröffentlicht. Das Hamburgische Gesetz- und Verordnungsblatt können Sie hier abrufen (Link [9]). Der Verweis auf die UVgO findet sich in § 2a Abs. 1 S. 1 . (s. hier [10])

 

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