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HGrG und BHO geändert: Weg frei für die Bundes-UVgO

UVgODie Änderung des HGrG und der BHO sind als Teil des Gesetzespaketes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches vom 14.08.2017 ist nunmehr verkündet worden (BGBl. I Nr. 57 vom 17.08.2017, S. 3122) und am 18.08.2017 in Kraft getreten.

Wie berichtet (s. Vergabeblog.de vom 11/06/2017, Nr. 31814 [1]) waren die Änderungen von HGrG und BHO Voraussetzung für die Einführung der UVgO, weil diese anders als die bisherigen Regelungen für den Unterschwellenbereich eine Wahlmöglichkeit zwischen der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für Auftraggeber vorsieht. Nun muss noch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) [2], damit die UVgO auf Bundesebene in Kraft treten kann.

Update:  Mit Wirkung zum 02.09.2017 ist die UVgO auf Bundesebene in Kraft getreten, siehe Vergabeblog.de vom 04/09/2017, Nr. 32676. [3]

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