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Zweite Windenergie-Ausschreibung wirft Fragen auf

Seit dem 15. August liegen die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieprojekte an Land vor (siehe Vergabeblog.de vom 18/08/2017, Nr. 32514 [1]). Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für die Onshore-Windenergie zum Gebotstermin 1. August 2017 erteilt. 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von über 1.000 Megawatt (MW) haben einen Zuschlag erhalten. Zwar ist der durchschnittliche Zuschlagswert dabei weiter gesunken, dennoch stehen verschiedene Aspekte in der Kritik. Auch  Windenergie-Verbände äußern sich kritisch.

Zuschlagswerte für Onshore-Windenergieprojekte sinken

Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Ausschreibungsverfahren für die Onshore-Windkraft 67 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.013 MW einen Zuschlag erteilt. Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, abgegeben wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 MW. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh). Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 ct/kWh. Mit 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 90 Prozent der Zuschläge (entspricht 60 Zuschlägen), bzw. 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften.

Ein großer Projektierer räumt ab

Ein genauerer Blick auf die bezuschlagten Projekte zeigt eine hohe Konzentration im Bereich der Windenergie-Projektierung. Die Bundesnetzagentur räumt ein, dass der überwiegende Teil der Bürgerenergiezuschläge an Gesellschaften gehe, „aus deren Geboten ersichtlich wird, dass sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind.“ Das sind immerhin 37 Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 MW. Hinzu kommen fünf Zuschläge mit 30 MW ohne Bürgerenergieprivileg an weitere Gesellschaften dieses einzelnen Projektierers. Die 37 angesprochenen Bürgergesellschaften tragen jeweils einen Firmennamen, der mit „Umweltgerechte Bürgerenergie“ beginnt und zudem den Namen des jeweiligen Projektortes in der Firmierung enthält. Hinter diesen Gesellschaften steht die UKA-Gruppe aus Meißen.

Windindustrie: Unsicherheiten für Anlagen-Hersteller und Zulieferer steigen

Die Windenergieverbände kritisieren den hohen Anteil der Bürgerenergieprojekte. Der VDMA Power Systems als Fachverband des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) stellt fest: „Die große Zahl der Zuschläge für nicht genehmigte Projekte – nur ein Bürgerenergieprojekt verfügt über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung – führt zu einem verschärften Risiko bei Realisierungswahrscheinlichkeit und -dauer und damit zu ganz erheblichen Problemen für die Auslastung bei Anlagenherstellern und Zulieferern.“
Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) spricht die erhöhte Unsicherheit in Bezug auf das Erreichen des Zubaukorridors in den Jahren nach 2018 an. Zulieferer und Hersteller, aber auch Baunebengewerbe, Logistik und Projektierer setze diese Unsicherheit stark unter Druck, so der BWE.

Quelle: IWR Online

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