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Schleswig-Holstein: UVgO-Umsetzung und mittelstandsfreundliches Vergaberecht

Die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein hat in einem Positionspapier ihre wichtigsten Forderungen auf dem Weg zu einem mittelstandsfreundlichen Vergaberecht in Schleswig-Holstein zusammengestellt.

Hier die wesentlichen Forderungen im Überblick:

1. Zeitnahe Verlängerung der bis 31.12.2017 geltenden Wertgrenzen-Regelung
2. Zeitnahe Umsetzung der bereits seit 02.02.2017 veröffentlichten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
3. Abschaffung der Abfrage vor Zuschlagserteilung im „Landeskorruptionsregister“
4. Außer-Kraftsetzen des TTG SH / Regelungen durch ein schlankes Mittelstandsförderungsgesetz
5. Aufbau einer landesweit einheitlichen und verpflichtenden E-Vergabe-Plattform

UVgO: 1:1 Umsetzung geplant

Trotz grundsätzlicher Kritik an der Unterschwellenvergabeordnung plädiert die ABST Schleswig-Holstein für eine 1:1 Umsetzung der UVgO auf Landesebene. Diese Umsetzung planen nach einer Umfrage unter allen Auftragsberatungsstellen der Länder, trotz teilweiser inhaltlicher Bedenken, fast alle Bundesländer – mit Ausnahme Hessens. Das Land Schleswig-Holstein würde hiermit die Einheitlichkeit aller Landesregelungen gewährleisten und einen “Flickenteppich” vermeiden helfen.

Einheitliche e-Vergabe-Plattform

Ferner fordert die schleswig-holsteinische Auftragsberatungsstelle einen direkten und kostenlosen Zugang zu einer einheitlichen und verpflichtenden e-Vergabe-Plattform für alle öffentlichen Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in S-H. Ziel soll es – über die bloße Veröffentlichungsplattform hinaus – sein, ein einheitliches und bis zur Auftragserteilung durchgehend elektronisch geführtes Verfahren anzubieten.

Das vollständige Papier können Sie hier unter diesem Link [1] abrufen (PDF, 640 KB).

Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein

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