Die Freie Hansestadt Hamburg ist das erste Bundesland, das die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anwenden und ins Landesrecht übernehmen wird. Ab 1. Oktober tritt die UVgO dort in Kraft.
Wie hier [1] bereits berichtet, wurde das neue Hamburgische Vergabegesetz am 18.07.2017 verabschiedet und am 28.07.2017 im Gesetzblatt (HmbGVBl. Nr. 23 [2]) verkündet. Es sieht in § 2a Abs. 1 S. 1 für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der Fassung vom 2. Februar 2017 (BAnz. AT 07.02.2017 B1 [3] bzw. 08.02.2017 B1 [4]) in der jeweils geltenden Fassung vor (siehe Link [5]).
Das Gesetz tritt am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Monats, mithin am 01.10.2017, in Kraft. Die UVgo ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL).
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