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Verbände begrüßen Verschiebung der Mantelverordnung

Die Spitzenverbände der Abbruch-, Recycling- und Bauwirtschaft haben die Verschiebung der Mantelverordnung begrüßt.Der HDB, der ZDB, der Deutsche Abbruchverband (DA) und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) hatten vor einer Verabschiedung der Mantelverordnung in der Kabinettsfassung gewarnt und Änderungen gefordert.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates ausdrücklich, die Mantelverordnung nicht übereilt verabschiedet zu haben und sich mit ihr stattdessen in der neuen Legislaturperiode auseinander setzen zu wollen. Wäre die Mantelverordnung ohne wesentliche Änderung in Kraft getreten, wäre binnen weniger Jahre ein Entsorgungsnotstand bei mineralischen Bau- und Abbruchabfällen eingetreten.“ Dies erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Dipl.-Ing.-Peter Hübner und Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, heute in Berlin zur Bundesratsentscheidung vom 22. September dieses Jahres.

Das bislang vorgelegte Regelwerk sei unausgewogen führe zu einer drastischen Zunahme von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen. Es brauche eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen. Die Menge zusätzlich zu deponierender Abfälle liege bei etwa 50 Millionen Tonnen jährlich, so der DA-Vorsitzende Johannes Ettengruber.

Der BGRB-Vorsitzende Wolfgang Türlings fordert die neue Bundesregierung zu einer Nachbesserung der Mantelverordnung im Hinblick auf einen ausgewogenen Dreiklang zwischen den umweltpolitischen Zielen Grundwasser- und Bodenschutz, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung auf. Hierzu müssten Bauherrenpflichten zur Voruntersuchung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sowie ein Produktstatus für alle nach der Ersatzbaustoffverordnung geregelten Ersatzbaustoffe verankert werden. Insbesondere seien die im europäischen Vergleich sehr strengen Schadstoff-Grenzwerte für Ersatz­baustoffe auf den Prüfstand zu stellen.

Derzeit liegen die vorgesehenen Schadstoff-Grenzwerte in vielen Regionen unterhalb der natürlichen Schadstoffgehalte der Böden. Die Verbände fordern deshalb, dass die Maßstäbe der Mantelverordnung mit der Realität in Übereinstimmung gebracht werden müssen.

Zur gemeinsamen Presseerklärung der Verbände geht es hier [1].

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