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Neue EU-Schwellenwerte zum 01.01.2018

EUAuftraggeber und Bieter müssen sich zum Jahreswechsel auf neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben einstellen. In den nächsten Tagen soll dazu eine entsprechende EU-Verordnung veröffentlich werden. Dies berichtet das Online-Magazin KOMMUNAL, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) herausgegeben wird.

Für Bauaufträge und solche im Sektorenbereich soll danach der Schwellenwert von derzeit 5.225.000 auf einheitlich 5.548.000 Euro angehoben werden. Für „normale“ Liefer- und Dienstleistungen soll der Schwellenwert ab 1. Januar 2018 bei 221.000 Euro liegen. Bislang muss ab 209.000 Euro europaweit ausgeschrieben werden. Im Sektorenbereich der Liefer- und Dienstleistungen soll dann ein Schwellenwert von 443.000 Euro statt 418.000 Euro gelten. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden steigt der Schwellenwert von 135.000 Euro auf 144.000 Euro.

Tabellarischer Überblick

Auftragsart alt

neu

Bauaufträge

5.225.000 €

5.548.000 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

209.000 €

221.000 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(Sektorenbereich, Verteidigung/Sicherheit)

418.000 €

443.000 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(obere und oberste Bundesbehörden)

135.000 €

144.000 €

 

 

Die Änderungen werden zum 01.01.2018 in Kraft treten. Das EU-Vergaberecht ist in Deutschland im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie in verschiedenen Vergabeverordnungen (u.a. VgV, SektVO, KonzVgV) umgesetzt. Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht erforderlich, da die EU-Vorschriften durch Verweisung in den Vergabeverordnungen unmittelbar gelten. Die Schwellenwerde sind volatil, d.h. abhängig von den jeweiligen Wechselkursentwicklungen und beruhen auf dem Government Procurement Agreement (GPA). Zuletzt wurden sie zum 01.01.2016 geändert.

Quelle: Kommunal.de

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7 Kommentare

  1. A. Vidic

    Es fehlen aus meiner Sicht die Schwellenwerte für den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich.

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  2. Thomas Vetter

    Nein, hier gilt auch der „Sektorenschwellenwert“ von 418.000 (alt) bzw. 443.000 EUR (neu)

    Reply

  3. René Kieselmann

    Ist bekannt, wie es sich bzgl der Thematik „Soziale und andere besondere Dienstleistungen (nach Art. 74 der RL 2014/24/EU)“ verhält (bislang 750.000 Euro)? Die Seite https://ec.europa.eu/growth/single-market/public-procurement/rules-implementation/thresholds_en gibt dazu (noch) keine Auskunft…

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  4. Anonymous

    …irgendwo im Text fehlt eine Null… aber ich verrate nicht wo 😉

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  5. Anonymous

    Nicht betroffen von der Anpassung ist der Schwellenwert für soziale und besondere Dienstleistungen. Er bleibt unverändert bei 750 000 Euro.

    Reply

  6. Frank

    Gibt es eine Definition „Bauleistung“ in Abgrenzung zur „Lieferung / Dienstleistung“?

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  7. Benni H.

    Wie verhält es sich bei Dienstleistungen wenn die Summe per Anno unter 221K€ liegt jedoch für mehrere Jahre ausgeschrieben wird? Wird der Wert mit Anzahl der Jahre multipliziert und es müsste somit europäisch ausgeschrieben werden wenn die Summe der Ausschreibungsjahre über 221K€ steigt?
    Vielen Dank!

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