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Bayern: Änderung im Vergabehandbuch

BayernDie Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat darauf darauf hingewiesen, dass durch das Inkrafttreten des Bauvertragsgesetz (§§ 650a – 650h BGB) zum 01.01.2018 zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen Anpassungen in den Formblättern des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen (VHB Bayern) erforderlich sind. Im Vorgriff auf die Fortschreibung des VHB Bayern werden daher  die aktualisierten Formblätter und einzelne Richtlinien mit Stand „Oktober 2017“ eingeführt.
Die Dokumentation der Änderungen können dem OBBS IIZ5-40012.1-1 vom 25.10.2017 (hier [1]) entnommen werden. Diese sind unter der Rubrik „Vergabehandbuch“ abrufbar.

Quelle: Newsletter der Auftragsberatungsstellen, Nr. 11/2017

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