- Vergabeblog - https://www.vergabeblog.de -

Fraunhofer-Klage gegen Microsoft abgewiesen

Die Fraunhofer-Gesellschaft hatte den Microsoft-Konzern verklagt, weil sie dessen Software-Programme nicht mehr zu Sonderkonditionen bekam. Das OLG München hat die Klage nun abgewiesen.
Wie die Süddeutsche Zeitung in der Ausgabe vom 24.11.2017 berichtet, hat sich die renommierte Fraunhofer-Gesellschaft (mit  mehr als 80 Forschungseinrichtungen, darunter 69 Institute, die größte Forschungs- und Entwicklungsorganisation Europas) offenbar gehörig verhoben. Der Verhandlungstermin am letzten Donnerstag (23.11.) lief wohl nicht besonders gut – zumindest nicht nach den Vorstellungen der Prozessvertreter der Klägerin.

Hintergrund: Bis 2013 erhielt Fraunhofer bei Microsoft Sonderkonditionen wie eine Universität – und damit günstigere Preise für Microsoft-Produkte. Nach einer Änderung der Richtlinien wurde man hingegen wie ein Unternehmen behandelt. Microsoft passte seine Regeln für die Sonderkonditionen so an, dass nur noch “echte” Universitäten in ihren Genuss kamen. Hiergegen klagte Fraunhofer und trug vor, die Forschungseinrichtung sei mit einer Universität gleichzusetzen. Microsoft nutze zudem seine marktbeherrschende Stellung, was einen Verstoß gegen das GWB darstelle.

Der  29. Senat (Kartellsenat) des OLG München sah dies anders: Es sei grundsätzlich Sache eines jeden privatwirtschaftlichen Unternehmens, selbst zu entscheiden, wem es Sonderkonditionen einräume, weil es das für wirtschaftlich sinnvoll erachte. Die Fraunhofer Forschungseinrichtung sei auch nicht gleichzusetzen mit einer Universität, schließlich könne man dort keine Abschlüsse erwerben.

Zwar sah das Gericht durchaus eine Ungleichbehandlung von Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. Diese sei jedoch nicht willkürlich, sondern sachlich gerechtfertigt, mithin also auch kein Gesetzesverstoß. Zudem habe die Fraunhofer-Gesellschaft genügend “Etat”, um ihren Forschungsaufgaben fürderhin trotz der Preissteigerung nachkommen zu können.

Zum SZ-Artikel geht es hier [1].

Quelle: SZ vom 24.11.2017

Teilen
[2] [3] [4] [5] [6]