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Neue Gebühren für Akkreditierungen

Das BMWi hat am 13. Dezember die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) im Bundesgesetzblatt  veröffentlicht (BGBl. I 2017 S. 3877 [1]). Die neue Verordnung wird zukünftig die Grundlage für die Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sein. Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Die neue Gebührenverordnung berücksichtigt die Neuerungen im Bundesgebührenrecht und nimmt nach mehr als acht Jahren notwendige rechtliche und kostenspezifische Anpassungen vor. Die DAkkS finanziert sich im Wesentlichen über Gebühren, die sie für ihre Akkreditierungstätigkeit im hoheitlichen Bereich der Konformitätsbewertung erhält. Zentrale Neuerung der Verordnung: Die bisherigen Rahmengebühren und Pauschalen fallen weg, stattdessen werden die Akkreditierungskosten zukünftig über Zeitgebühren aufwandsbezogen berechnet.

Zeitgleich zum Start der neuen Gebührenverordnung wird die DAkkS ihr neues Überwachungskonzept einführen. Hintergrund: Die regelmäßige Begutachtung aller akkreditierten Stellen ist zentraler Bestandteil einer Akkreditierung. Der risikobasierte Ansatz des neuen Überwachungskonzeptes wird zukünftig mehr Flexibilität bei dem Intervall und Umfang von Überwachungsbegutachtungen ermöglichen. Zudem werden Akkreditierungen zukünftig in der Regel ohne Befristung erteilt.

Mehr Infos finden Sie hier [2].

Quelle: DAkkS

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