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Saubere Luft 2017 – 2020: Neue Förderrichtlinien für alternative Antriebe

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ belastete Städte und Kommunen durch neue Förderrichtlinien für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Infrastruktur für die Elektromobilität [1]. Dafür wurden am 15. Dezember die aktualisierte Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie die neue Förderrichtlinie „Elektro-mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht.

Beschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert

Mit der aktualisierten Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur [2]. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde vereinfacht und verbessert, so dass die Projekte noch einfacher und schneller umsetzbar sind. Zudem soll das Förderprogramm finanziell aufgestockt werden. Anträge können ab sofort bis 31. Januar 2018 eingereicht werden.

Unterstützt werden kommunale Fahrzeugflotten, z.B. Abfall-Entsorgungsfahrzeuge, und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), z.B. Elektrobusse. Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Taxigewerbe, bei Car-Sharing-Unternehmen und bei sozialen Kranken- und Pflegediensten wird ebenfalls gefördert. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Lieferdienste, Handwerker). Voraussetzung ist, dass die Kommune bestätigt, dass das geplante jeweilige Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

Die neue gemeinsame Förderrichtlinie von BMUB und BMWi zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität [3] hat das Ziel, die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität zu erschließen und gleichzeitig die Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen zu stärken. Erklärende separate Förderaufrufe werden hierzu zeitnah veröffentlicht.

Im Kontext des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ wird auf Basis dieser Förderrichtlinien die Beschaffung gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (Handwerker, Lieferdienste, Taxen etc.) gefördert, die nicht Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzepts sind. Die zweite Säule ist die Förderung von Projekten, die Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur verbessern und mobile Elektroauto-Batterien intelligent an das Stromnetz anbindet, z. B. durch Lastmanagement. Dadurch kann Ladeinfrastruktur im urbanen und ländlichen Raum kurzfristig entstehen, z.B. auf Betriebshöfen, in Parkhäusern, Low Cost Ladeinfrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten. Ein konkretisierender Förderaufruf folgt.

Über das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017–2020“

Der Bund hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Für das Sofortprogramm steht ab sofort 1 Milliarde Euro bereit. Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, für die Digitalisierung [4] von Verkehrssystemen sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten. Das Sofortprogramm soll soweit möglich auf Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien des Bundes umgesetzt werden. Bestehende Förderprogramme werden finanziell aufgestockt.

Quelle: u.a. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

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