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Politik und Markt

DStGB fordert Beschleunigung von Infrastrukturinvestitionen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an Bund und Länder, dringend notwendige Mittel für Zukunftsinvestitionen bereitzustellen und Kommunen beim Erhalt und Ausbau wichtiger Infrastrukturen zu unterstützen.

 

Investitionsstau abbauen

Mit Blick auf den immensen Investitionsstau forderte der DStGB von der neuen Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für Investitionen. Während die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen immer weiter anstiegen, stagnierten die Investitionen. Im Jahr 2017 mussten die Kommunen rund 63,5 Milliarden Euro für soziale Leistungen aufwenden, während für Investitionen lediglich 24,7 Milliarden Euro vorhanden waren. „Häufig steht das Geld einfach nicht zur Verfügung, da Städte und Gemeinden immer mehr Geld für Sozialausgaben aufwenden müssen. Hier ist ein Umsteuern notwendig. Zukunftsinvestitionen sind mindestens ebenso wichtig wie neue, zusätzliche Sozialleistungen oder Rechtsansprüche.“, so der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Uwe Brandl und DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg gestern im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin.

Prioritäten setzen

Aus Sicht des DStGB ist es daher nun dringend notwendig, klare politische Prioritäten zu setzen. „Neben der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel durch Bund und Länder muss es zukünftig Investitionsvorhaben von übergeordnetem gesamtgesellschaftlichem Interesse geben. Vorhaben dieser neuen Kategorie sollten dann gegenüber Anforderungen bei Bau, Planung, Ausschreibung oder Umwelt- und Naturschutz vorrangig gewichtet werden“, sagten Brandl und Landsberg. „Durch dieses neue Instrumentarium können wirklich wichtige Vorhaben wie der Bau neuer Verkehrswege, Energietrassen oder wichtiger Gebäude in Kommunen schneller, effizienter und kostengünstiger geplant und auf den Weg gebracht werden.“

Standards für serielles Bauen sanktionieren

Der Bundesgesetzgeber sei nun aufgefordert, die entsprechenden gesetzgeberischen Grundlagen zu schaffen und die Ausnahmen im Bereich der Standards, des Baurechts, des Umwelt- und Planungsrechts und auch des Vergaberechts auf den Weg zu bringen. Dazu zählt auch beispielsweise Standards für serielles Bauen in allen Landesbauordnungen zu verankern. „Wir brauchen gerade bei den Investitionen das klare Bekenntnis für den Standort Deutschland. Vorbild für derartige Ausnahmen können die damaligen Regelungen des sogenannten „Konjunkturpakets II“ sein“, betonten Brandl und Landsberg. Auch entsprechende Ausnahmentatbestände bei den großen Infrastrukturprojekten nach der deutschen Einheit könnten als Beispiel dienen.

Kooperationsverbot lockern

„Wir erwarten von der neuen Regierung auch, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen zu lockern und die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen zu vereinfachen. Viele Vorhaben scheitern an den fehlenden Finanzen, aber sehr viele Projekte eben auch an der großen Zahl von bürokratischen und gesetzgeberischen Vorgaben. Beides können wir uns nicht länger leisten“, so Brandl und Landsberg abschließend.

Zur vollständigen Pressemitteilung gelangen Sie hier.

Quelle: DStGB

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dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
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