Vergabeblog

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Politik und Markt

E-Rechnung ab November 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

Die so genannte E-Rechnung soll den Arbeitsaufwand reduzieren und die Kosten für die Rechnungslegung senken.  Zudem werden elektronische Rechnungen in der Regel schneller bezahlt, da diese ohne Medienbruch sofort im „elektronischen Workflow“ weiter ver- und bearbeitet werden können. Viele Unternehmen nutzen das elektronische Verfahren bereits erfolgreich. Alle Übrigen haben noch bis November 2020 Zeit, auf E-Rechnung umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Am 11. Januar 2017 fand dazu im Bundeswirtschaftsministerium die 4. FeRD-Konferenz statt (mehr dazu hier).  Rund 200 VertreterInnen aus Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung diskutierten  nter dem Motto „E-Rechnung leicht gemacht – Vollgas voraus mit ZUGFeRD 2.0 und XRechnung“ Fragen rund um die elektronische Rechnungsstellung.

ZUGFeRD 2.0

Aber nicht nur in Deutschland, auch europaweit wird die elektronische Rechnung zum Standard. Die Voraussetzungen hierfür hat die Bundesregierung im September 2017 mit der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung) geschaffen. Daraufhin wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt. Parallel können in der Wirtschaft bereits etablierte Datenaustauschstandards wie ZUGFeRD gleichberechtigt neben dem Datenaustauschstandard XRechnung verwendet werden, wenn sie – wie ZUGFeRD 2.0 – den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. Das hybride Format kann von Mensch und Maschine gleichermaßen gelesen werden und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der elektronischen Rechnung.

XRechnung und ZUGFeRD 2.0 stehen gleichberechtigt nebeneinander. Es bleibt den Nutzerinnen und Nutzern überlassen, welches Format sie verwenden wollen.

Die E-Rechnungsverordnung finden Sie hier.

Quellen: BMWi, ABSt Hessen


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