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beA: elektronisches Anwaltspostfach bald wieder online?

Die Bundesregierung hat sich zu dem Desaster bei der Einführung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) geäußert. Sie will nun sicherstellen, dass das beA so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Drs. 19/898 [1]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 19/677 [2]) hervor.

Termin für Inbetriebnahme weiter offen

Ein konkreter Termin für die Wiederinbetriebnahme des beA sei aber noch nicht bekannt, so das federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.  Einen Anlass für die Anpassung der Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung (ERVV) bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit des beA sehe die Bundesregierung nicht. Die Aufsicht des Ministeriums über die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die das beA Ende vergangenen Jahres wegen eines erheblichen Sicherheitsrisikos abgeschaltet hatte, beschränke sich darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet werden („Rechtsaufsicht“).  Die BRAK ist für die Einrichtung des mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eingeführten beA zuständig.

beA wies Sicherheitsmängel auf

Ende Dezember waren Sicherheitslücke in der beA-Webanwendung bekannt geworden, die der Chaos Computer Club (CCC) aufgedeckt und an die Bundesrechtsanwaltskammer sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet hatte. Ein für den Zugang erforderliches Zertifikat war daraufhin  als unsicher eingestuft worden, woraufhin die BRAK das beA einen Tag vor Weihnachten vom Netz nahm. Seither ist das Postfach nicht nutzbar. Die BRAK will die beA-Webanwendung erst wieder bereitstellen, wenn der Entwickler der beA-Plattform die Störungen vollständig behoben hat und einen sicheren Zugang gewährleisten kann.

Das BMJV sieht indes keinen Anlass, insoweit aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK einzuleiten.  Diese hat als Dachorganisation der 28 örtlichen  Rechtsanwaltskammern den gesetzlichen Auftrag für die Entwicklung und Bereitstellung des beA erhalten. So wurde die Bundesrechtsanwaltskammer gemäß  § 31a BRAO dazu verpflichtet, für jeden im Bundesrechtsanwaltsverzeichnis nach § 31 BRAO registrierten Berufsträger ein elektronisches Anwaltspostfach einzurichten.

BRAK will Schadensersatz vom Hersteller

Der aktuelle Stand der beA-Einführung war natürlich auch Gegenstand der 2. Sitzung des Rechtsausschusses am 21. Februar. Auf der Grundlage des Berichts der Bundesregierung und der BRAK zu den Ursachen der Sicherheitsmängel beim beA hatten der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange, BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer und Martin Schafhausen, Mitglied des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dort die Fragen der Abgeordneten beantwortet. Nach Auskunft von Schäfer wird gegenwärtig eine neue Version des vom IT-Dienstleistungsunternehmen Atos entwickelten Kommunikationssystems durch Dritte überprüft. Diese Überprüfung solle Ende März abgeschlossen sein, und ein entsprechendes Gutachten werde auch veröffentlicht. Danach werde entschieden, wie weiter verfahren wird. Schäfer kündigte an, gegenüber Atos Schadensersatz geltend zu machen.

beA bleibt erstmal ”down”

Die offizielle Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer zum beA vermeldet indes nach wie vor Wartungsarbeiten. Das besondere elektronische Anwaltspostfach müsse aus Sicherheitsgründen weiterhin offline bleiben. Sicherheit und Datenschutz hätten Priorität. Unter den betroffenen Berufsträgern kursiert unterdessen die Scherzfrage, was denn nun wohl früher fertig sei: der BER oder das beA… Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesrechtsanwaltskammer, lto, golem, heise-online.


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