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Mautstreit – Bund, Daimler und Telekom einigen sich nach 14 Jahren auf Vergleich

Im Dauerstreit um Einnahmeausfälle bei der Lkw-Maut wurde nach Auffassung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein historischen Durchbruch erzielt.

Die Bundesregierung einigte sich mit den Hauptgesellschaftern von Toll Collect, Daimler Financial Services und Deutsche Telekom, auf einen Vergleich von insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro.
Die Parteien hatten sich 14 Jahre lang wegen des verspäteten Starts des Mautsystems und dadurch entgangener Milliardeneinnahmen gestritten. Beide Seiten mussten hunderte Millionen Euro für Anwälte, Gutachter und Verfahrenskosten aufbringen.

Wir haben heute einen historischen Durchbruch im Lkw-Mautstreit erzielt. Nach 14 Jahren Schiedsverfahren konnten wir uns mit den Mautbetreibern Daimler und Telekom einigen. Ich habe die Verhandlungen zur Chefsache gemacht, weil ich keinen Streit für die Ewigkeit wollte, sondern eine Einigung mit Anstand und gegenseitigem Respekt. Wir haben nun die bestmögliche Lösung für den Steuerzahler erreicht – mit einem für beide Seiten fairen Vergleich in Höhe von insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro. Jetzt können wir unbelastet das Erfolgsmodell Lkw-Maut fortführen. Die Milliardeneinnahmen für unsere Infrastruktur sind gesichert.

Was 14 Jahre im Schiedsverfahren nicht auflösbar war, haben Politik und Wirtschaft jetzt nach intensiven Verhandlungen gelöst – auch dank der Entscheider von Telekom und Daimler. Das Schiedsgericht hält die Vereinbarung nach jetzigem Stand für angemessen.
Der Maut-Betreibervertrag enthielt bereits bei Vertragsschluss eine Schiedsklausel. Diese hatte der damalige Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig vereinbart. Das heißt: Der Bund hatte rechtlich keine Möglichkeit, den Streit außerhalb des Schiedsverfahrens zu beenden und nachträglich vor ein ordentliches Gericht zu bringen,

so der Bundesverkehrsminister Scheuer.

Im Einzelnen

Die Summe von rund 3,2 Milliarden setzt sich wie folgt zusammen:

Die Einigung muss noch formal vom Schiedsgericht bestätigt werden.

Qulle: BMVI

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