§ 74 der Vergabeverordnung (VgV) schreibt vor, dass Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben werden. Schließt dies die Anwendung eines offenen Vergabeverfahrens nun aus? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].
Mehr zu diesem Thema und anderen spannenden Fragestellungen im Bereich der Vergabe von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen erfahren Sie auch auf dem 2. Bau-Vergabetag des DVNW am 21. Juni 2018 in Berlin. Zum Programm und Anmeldung geht hier [3].