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Bundeswirtschaftsminister begrüßt Stärkung des Binnenmarktes für Waren

Im Zentrum des Wettbewerbsfähigkeitsrats am 28. Mai 2018 in Brüssel stehen die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Waren. Damit soll der freie Warenverkehr im Binnenmarkt weiter gestärkt werden.

Dazu erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:

„Der freie Warenverkehr ist einer der Grundpfeiler des Binnenmarkts. Der Verordnungsvorschlag trägt dazu bei, den grenzüberschreitenden Warenaustausch im EU-Binnenmarkt zu vereinfachen. Das ist gut für die Verbraucher und nutzt auch der deutschen Wirtschaft.“

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) begrüßt den Vorschlag und die Fortschritte, die die Verhandlungen zu diesem Gesetzgebungsvorschlag gemacht haben. Aus Sicht des BMWi ist es wichtig, dass die Erklärung nicht zu einer Einschränkung der Kompetenz der Mitgliedstaaten für die Überprüfung von Waren führt, um die Durchsetzung von öffentlichen Interessen, zum Beispiel Sicherheitsinteressen, zu gewährleisten. In den Verhandlungen im Rat ist es gelungen, Lösungen zu finden, die einerseits die Kompetenz der Mitgliedstaaten zur eigenen Kontrolle von Waren sicherstellen und andererseits die unternehmensfreundliche Wirkung der Erklärung wahren.

Die Diskussion zu dem wichtigen Thema Künstliche Intelligenz (KI) soll sich insbesondere mit der Mitteilung „Künstliche Intelligenz für Europa“ (COM(2018) 237 final) befassen, die die KOM am 25. April 2018 veröffentlicht hat. Die Mitteilung enthält eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Möglichkeiten von KI im Interesse der Menschen in der EU zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.

Der Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagt hierzu:

„Wir haben die Vorschläge der Kommission mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung hat ebenfalls ein großes Interesse daran, die Maßnahmen im Bereich KI zu verstärken. Der Koalitionsvertrag sieht mehrere Punkte dazu vor, einschließlich einer nationalen Strategie zu KI und einer verstärkten Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn“.

Zudem ist eine Diskussion unter den Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen des Binnenmarktes auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und insbesondere auf die europäische Industrie vorgesehen. Darüber hinaus findet eine erste Aussprache zu dem kürzlich von der KOM vorgelegten Verordnungsvorschlag zu den Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen statt.

Quelle: BMWi

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