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KG Berlin: Neue Hinweise im Nachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer U-Bahn-Züge

In dem Vergabenachprüfungsverfahren, in dem es um den geplanten Kauf von 20 neuen U-Bahn-Zügen mit jeweils vier Wagen durch die Berliner Verkehrsbetriebe geht, hat der Vergabesenat des Kammergerichts mit Beschluss vom 12. Juni 2018 angeordnet, dass die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde bis zu der Entscheidung über diesen Rechtsbehelf verlängert wird. Damit kann die BVG vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht wirksam den Zuschlag an das Konkurrenzunternehmen erteilen und dementsprechend nicht die neuen Züge bestellen.

Ferner hat der Vergabesenat, nachdem das Güterichterverfahren ohne Ergebnis geblieben war, Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 16. Oktober 2018, 11:00 Uhr, im Kammergericht bestimmt.

Der Vergabesenat begründete seinen Beschluss vom 12. Juni 2018 damit, dass die Beschwerde möglicherweise Aussicht auf Erfolg habe und diesem Umstand erhebliches Gewicht zukomme. Es bestünden aufgrund der im letzten Termin am 4. Mai 2018 erstmals vorgelegten Unterlagen Zweifel daran, dass eine Direktvergabe des Auftrags ohne Ausschreibung rechtmäßig sei. Denn dafür müsste es an einer vernünftigen Alternative fehlen. Vorliegend könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der angegebenen Notwendigkeit, die Züge bis 2019/2020 zu beschaffen, um eine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs handele.

Das Interesse der BVG an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens müsse zurücktreten.

Der Senat hat den Beteiligten aufgegeben, nunmehr sämtliche relevanten Unterlagen vorzulegen.

Quelle: Kammergericht (PM 26/2018)

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